Arzt- und Medizinrecht

Im Arzt- und Medizinrecht vertreten wir sowohl Patienten als auch Ärzte. Dadurch kennen wir die unterschiedlichen Interessenlagen und können effizient handeln. Meist geht es bei den Streitfällen um Behandlungsfehler. Ehe hier Ansprüche geltend gemacht werden können, gilt es zunächst den jeweiligen Vorwurf abzuklären. Dank unserer langjährigen Kooperationspartner aus dem medizinischem Bereich, können wir unsere Mandanten im Arzt- und Medizinrecht nicht nur juristisch sondern auch fächerübergreifend unterstützen. In vielen Fällen konnten wir unseren Mandanten so bereits kostenspielige Gutachten ersparen.

Bei gesetzlich Versicherten arbeiten wir eng mit den jeweiligen Krankenkassen zusammen.

Die nach wie vor weit verbreitete Ansicht, als Patient habe man bei Behandlungsfehlern sowieso keine Chance, ist bei entsprechend kompetenter Vertretung längst nicht mehr zutreffend. Ihr Anwalt kennt auch die zusätzlichen Möglichkeiten, die durch  die jüngsten Gesetzesänderungen geschaffen worden sind.