Erbrecht

Der Tod gilt in unserer Gesellschaft noch immer als Tabuthema. Doch wer sich rechtzeitig mit dem eigenen Nachlass beschäftigt, tut seinen Angehörigen einen großen Gefallen. Gerne beraten wir Sie zu den folgenden Themen:

  • Gestaltung der Erbfolge
  • Richtiges Abfassen von Testamenten
  • Lebzeitige Zuwendungen als Gestaltungsmittel zur Verhinderung von Erbstreitigkeiten
  • Unternehmensnachfolge

Selbstverständlich übernehmen wir auch Ihre Rechtsvertretung, wenn es darum geht erbrechtliche Ansprüche geltend zu machen, wie zum Beispiel im Fall von

  • Pflichtteilsanspruch und Vermächtnis
  • Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
  • Zusammenarbeit mit dem Steuerbüro zur Klärung erbschaftssteuerlicher Fragen