Arbeitsrecht

Vielen Fällen, die vor dem Arbeitsgericht landen, gehen lange Auseinandersetzungen am
Arbeitsplatz voraus. Das ist zermürbend für beide Seiten, Arbeitgeber wie Arbeitnehmer.
Doch oft kann Konflikten bereits im Vorfeld wirksam begegnet und eine Eskalation vermieden werden, etwa durch die entsprechende Ausgestaltung von Arbeitsverträgen.

Unsere Kanzlei berät und vertritt Arbeitgeber ebenso wie Arbeitnehmer in folgenden Bereichen des Arbeitsrechts:

  • Gestaltung von Arbeitsverträgen
  • Abschluss von Betriebsvereinbarungen
  • Abmahnungen
  • Vorbereitung und Durchführung von Kündigungen
  • Verhandeln und Entwerfen von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen
  • Vertretung im Arbeitsgerichtsprozess (Kündigung, Vergütung, Zeugnis)

In enger Abstimmung mit unseren Mandanten erarbeiten wir bei bestehenden Arbeitsverhält-nissen tragfähige Kompromisslösungen. Endet das Arbeitsverhältnis, schaffen wir die Basis für eine faire Trennung.