Verkehrsrecht

Wer den Schaden hat…, der muss sich selbst darum kümmern. Diese „Regel“ gilt leider häufig nach Verkehrsunfällen. Unsere Erfahrung zeigt: Entgegen mancher Werbeaussage finanz-kräftiger Versicherungen sind Geschädigte häufig auf sich selbst gestellt, wenn es darum geht
Ansprüche geltend zu machen. 

Übrigens: Bei einem unverschuldeten Unfall hat die gegnerische Versicherung auch die
Anwaltskosten zu erstatten, die Sie bei uns auch nicht vorschießen müssen.

Unsere Kompetenzen im Verkehrsrecht:

  • Komplette Unfallabwicklung und Schadenregulierung
  • Bußgeldsachen
  • Verkehrsstrafsachen
  • Fahrerlaubnisrecht